mchadmin:conductde
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- | ====== Verhaltenskodex ====== | ||
- | Aufnahme und Ausscheiden aus dem Institut | ||
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- | Bei Aufnahme eines neuen Mitarbeiters wird ein institutsinterner Personalbogen ausgefüllt. Ändern sich dort gemachte Angaben (z.B. die Anschrift) wird dies dem Sekretariat mitgeteilt. Der Arbeitsplatz (Raum, Schreibtisch) wird von Herrn Dr. S. Münstermann zugeteilt. | ||
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- | Vor dem Ausscheiden aus dem Institut händigt Herr Dr. Münstermann einen Laufzettel aus, auf dem die dort angegebenen Mitarbeiter die Weggehenden für den jeweiligen Bereich (z.B. Labor- oder Analytik Bereich) entlasten | ||
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- | Hausordnung | ||
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- | Die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der RWTH verlangen, dass die Eingänge, Treppenaufgänge und Flure des Instituts jederzeit freigehalten werden. | ||
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- | Jeder Mitarbeiter sorgt für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und im Arbeitszimmer. | ||
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- | Wer als letzter einen Raum verlässt, sorgt dafür, dass die Sonnenschutzjalousien hochgefahren, | ||
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- | Nach Ende der regulären Dienstzeit (ab 17:00 Uhr), an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind die Außentüren abgeschlossen und nur mit Schließberechtigung zu öffnen. | ||
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- | Herr Dr. Münstermann ist für die Verwaltung der Schlüssel zuständig. Er gibt die Schlüssel gegen Unterschrift aus und quittiert die Rückgabe. Die Schlüssel gehören zu einer elektrischen Schließanlage. Bei Schlüsselverlust ist dieser umgehend anzuzeigen. Die Kosten für die Neubeschaffung eines Schlüssels sind zu erstatten (derzeit 50,- €) | ||
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- | Bauliche Störungen und Mängel werden Herrn Dr. Münstermann gemeldet. | ||
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- | Institutsfremden Personen ist das Betreten der Institutsräume nur in Begleitung von Institutsangehörigen gestattet. Besuchertermine und Institutsführungen werden bei Prof. Schneider angemeldet. In Institutsräumen und –fluren angetroffene fremde Personen werden angesprochen und zum gewünschten Ziel begleitet. | ||
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- | Wertsachen müssen im eigenen Interesse vor Zugriff geschützt werden. | ||
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- | Dienstzeitregelung | ||
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- | Für die Mitarbeiter des technischen Bereichs und der Verwaltung gilt folgende Dienstzeitregelung: | ||
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- | Montag – Freitag 07:30 – 16:00 Uhr | ||
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- | Grundsätzliche Abweichungen können auf schriftlichen Antrag von Institutsleitung genehmigt werden. Über evtl. Abwesenheit während der Dienstzeit muss das Sekretariat bzw. im Vertretungsfall Herr Dr. Münstermann informiert werden. | ||
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- | Urlaub wird per Urlaubsantrag im Sekretariat auf der Urlaubskarte beantragt, in Vertretung in der Buchhaltung. | ||
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- | Arbeitsunfähigkeit sowie die Wiederaufnahme des Dienstes nach einem Krankheitsfall sind unverzüglich im Sekretariat, | ||
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- | Für Arbeiten außerhalb der Dienstzeit ist aufgrund der Bestimmungen der Hochschule die schriftliche Genehmigung des Lehrstuhlinhabers notwendig. Für eine solche Arbeitserlaubnis wendet man sich an Herrn Dr. Münstermann. Außerhalb der Dienstzeit darf aus Sicherheitsgründen in Labors nicht alleine gearbeitet werden. Sollen in den Labors nach 20:00 Uhr oder am Wochenende durchgeführt werden, so ist rechtzeitig vorher Herr Dr. Münstermann zu informieren. Bei ihm liegen Meldelisten aus, in welche der oder die Betreffende neben Datum und Namen den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeiten sowie das entsprechende Labor einzutragen hat. | ||
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- | Studentische Hilfskräfte | ||
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- | Die Betreuung der studentischen Hilfskräfte und die Verwaltung der Wochenstunden obliegt den jeweiligen wissenschaftlichen Mitarbeitern. | ||
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- | III. Einrichtungen des Instituts | ||
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- | Frau Hauck (Sekretariat) erledigt die verwaltungsmäßigen Belange des Lehrstuhlinhabers, | ||
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- | • Prüfungslisten • Korrespondenz mit der ZHV und PA’s • Urlaubskartei, | ||
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- | Frau Strauch (Buchhaltung) erledigt alle weiteren Verwaltungsdienste für die Mitarbeiter: | ||
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- | • Dienstverträge • Büromaterialbeschaffung | ||
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- | Die Computer dürfen nur nach gründlicher Einweisung und mit Genehmigung durch Frau Philipps benutzt werden. Hierbei sind die betreffenden Bestimmungen über das Nutzungsrecht der eingesetzten Betriebs- bzw. Anwendersoftware zu beachten. | ||
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- | Änderungen der Konfiguration von Netzwerk-Hardware, | ||
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- | Die wissenschaftlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, | ||
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- | Fremden Personen darf kein Einblick in die Datenträger des Instituts gewährt werden. Unbeschadet den Vorschriften des persönlichen Datenschutzes erfolgt der Zugang zu persönlichen Daten (wie bei den Institutsakten) nur über das Sekretariat bzw. Dr. Münstermann. | ||
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- | Für dienstliche Fotokopien sowie Telefaxe steht den Mitarbeitern der Institutskopierer zur Verfügung. Alle Kopien sind Eigentum des Lehrstuhls. Sie müssen dem Institut bzw. der Arbeitsgruppe zur Verfügung stehen und beim Ausscheiden aus dem Institut übergeben werden. Kopien für Overhead-Projektion sind ohne Beschädigung des Kopierers nur auf speziellen Folien möglich. | ||
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- | Hinweise zur Bedienung der Telefonanlage sind im Internet zu finden unter: http:// | ||
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- | Die Telefonliste des Instituts und das elektronische Fernsprechverzeichnis der RWTH (www.rwth-aachen.de/ | ||
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- | Telefongespräche mit mehr als 50 Gebühreneinheiten müssen aufgrund eines ministeriellen Erlasses besonders begründet werden. Bei Gesprächen, | ||
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- | Private Telefonate (Vorwahl 19) werden unaufgefordert nach Bekanntgabe der Fernsprechabrechnung bei Frau Strauch bezahlt. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen achten darauf, dass private Anrufe, die vom Verwaltungssekretariat vermittelt werden müssen, auf dringende Fälle beschränkt bleiben. | ||
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- | Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Gerätebestand des Instituts und der Inventarisierung ist Herr Dr. Münstermann zuständig. Die Verantwortung für die Pflege und Wartung der Geräte trägt der jeweilige Benutzer. Neue Geräte werden sofort nach Lieferung inventarisiert. | ||
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- | Für Bestellungen wenden sich die Mitarbeiter an die Buchhaltung. Alle Bestellungen werden nur nach Bewilligung durch Herrn Dr. Münstermann vorgenommen. Gleiches gilt für Reparaturanforderungen und Inanspruchnahme von Hochschuldienststellen, | ||
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- | Inanspruchnahme von Einrichtungen unseres Instituts durch andere Institute der RWTH und umgekehrt werden von Herrn Prof. Schneider koordiniert. | ||
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- | Die Verwaltung des Seminarraums obliegt Frau Hauck. Ein aktueller elektronischer Belegungsplan des Seminarraums ist jedem Institutsmitglied per Computer zugänglich. | ||
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- | Jeder Mitarbeiter ist berechtigt, die Institutsbibliothek zu benutzen. Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um eine Präsenzbibliothek in Handbestand handelt, die ihren Zweck nur erfüllen kann, wenn auch entliehene Bücher jederzeit auffindbar sind. Für die Benutzung der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung, | ||
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- | Für die folgenden Bereiche gelten spezielle Benutzungsanweisungen, | ||
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- | • Bibliothek • Chemie • EDV • PVD • Präparation • Praktikum • Elektronenstrahl-Mikroanalyse • Röntgenanalyse • Strahlungsöfen • Mechanische Werkstatt • Elektrowerkstatt • Flüssige Luft | ||
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- | Vor erstmaliger Benutzung dieser Bereiche ist es unerläßlich, | ||
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- | IV. Technische Einrichtungen | ||
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- | Die im Institut zur Verfügung stehenden Einrichtungen, | ||
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- | Es wird darauf hingewiesen, | ||
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- | Für Geräte, die bei falscher Handhabung gesundheitsschädigend sein können, ist eine eingehende mündliche und schriftliche Einweisung gesetzlich vorgeschrieben. Die verantwortlichen Mitarbeiter geben auch Hilfestellung bei der Benutzung und müssen unbedingt über Störungen unterrichtet werden. | ||
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- | Verbrauchs- und Arbeitsmittel des technischen Bereichs, wie Chemikalien, | ||
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- | Bibliotheksordnung | ||
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- | - Jeder Mitarbeiter des Instituts ist berechtigt, Bücher und gebundene Zeitschriften zu entleihen. Ausleihe und Rückgabe sind in der im Buch befindlichen Ausleihkarte einzutragen. | ||
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- | - Die Ausleihdauer ist auf einen Monat begrenzt. Für Bücher, die längere Zeit benötigt werden, kann die Leihfrist verlängert werden, indem man eine Neueintragung vornimmt. Die Ausleihlisten werden in regelmäßigen Abständen auf eventuelle Überschreitungen der Leihfrist kontrolliert. | ||
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- | - Alle ungebundenen Zeitschriften und die besonders gekennzeichneten Bücher können nicht ausgeliehen werden. Ihre Entnahme aus der Bibliothek zwecks Anfertigung von Kopien ist auf eine dafür notwendige Zeitdauer von wenigen Minuten begrenzt. | ||
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- | - Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls erhalten von den wichtigsten abonnierten Zeitschriften eine Kopie des Inhaltsverzeichnisses. Der Umlauf dieses Inhaltsverzeichnisses soll in möglichst kurzer Zeit erfolgen. | ||
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- | - Bei Entnahme eines Buches vom Arbeitsplatz eines Kollegen ist die Eintragung in der Ausleikarte sofort auf den eigenen Namen umzuändern. | ||
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- | - Die Entleihung von Büchern an Nichtinstitutsangehörige kann nur mit Genehmigung durch Herrn Dr. Münstermann erfolgen. | ||
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- | Chemieordnung | ||
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- | - Im Chemielager gilt eine generelle Schutzbrillenpflicht. Auch bei allgemeinen Arbeiten ohne Chemikalienumgang muß eine Schutzbrille getragen werden. | ||
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- | - Alle chemischen Arbeiten müssen grundsätzlich im Abzug durchgeführt werden. | ||
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- | - Die beschrifteten Chemikalien dürfen nicht in andere Arbeitsbereiche mitgenommen werden. | ||
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- | - Sicherheitsvorschriften über gefährlich reaktionsfähige und krebserregende Stoffe liegen bei Herrn Dr. to Baben aus. | ||
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- | - Chemikalien sind im Chemielagerraum aufzubewahren. In den Abzügen der allgemeinen Labors dürfen nur kleinere Mengen an Chemikalien gehalten werden. Giftige und stark ätzende Substanzen dürfen nur im Chemielabor aufbewahrt und benutzt werden. | ||
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- | - Bei der Entnahme von Chemikalien ist strengstens darauf zu achten, dass eine Verunreinigung des Vorrates vermieden wird. Geht der Vorrat zur Neige, so ist Herr Dr. to Baben rechtzeitig zu informieren. Von den einzelnen Mitarbeitern selbst angesetzte Chemikalien (Ätzlösungen, | ||
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- | - Zum Transport von Chemikalien zwischen den Labors sind die dafür vorgesehenen Flaschenträger bzw. Transportwagen zu benutzen. | ||
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- | - Für die Entsorgung von gefährlichen Arbeitsstoffen und Chemiekalien bzw. –abfällen ist Herr Dr. Mràz zuständig. | ||
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- | Über die genannten Regeln hinaus wird auf den Punkt „V. Mutterschutzbestimmungen“ am Ende der Institutsordnung hingewiesen. | ||
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- | Entsorgungsordnung | ||
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- | Die Verantwortung für den Abfall liegt beim Abfallerzeuger. Für die ordnungsgemäße Entsorgung gelten die Richtlinien der RWTH-Entsorgungsordnung. Die Entsorgungsordnung unter XXX kann eingesehen werden. Auf den Punkt „V. Mutterschutzbestimmungen“ am Ende der Institutsordnung wird ausdrücklich hingewiesen. | ||
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- | Wir unterscheiden am Institut verschiedene Abfallsorten und Entsorgungsverfahren. Hier sind im Einzelnen zu benennen: | ||
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- | Besonders überwachungsbedürftige Abfälle | ||
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- | Sie stellen eine große Gefährdung für Gesundheit und Umwelt dar. Im Institut sind das in der Hauptsache Säuren, Laugen, Lösemittel, | ||
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- | Die Entsorgung von Maschinenöl und Kühlschmierstoffen aus der Werkstatt organisiert Herr Horbach. Mit dem gebrauchten Maschinenöl darf kein Altöl aus Verbrennungsmotoren entsorgt werden. | ||
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- | Leuchtstoffröhren werden von Herrn Conrad gesammelt und der Hochschulentsorgung zuführt. | ||
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- | Verbrauchte Batterien und Akkus werden im Kopierraum zentral gesammelt und durch Herrn Conrad entsorgt. | ||
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- | Überwachungsbedürftige Abfälle | ||
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- | Das sind alle übrigen Abfälle, die im Institut als gemischter Gewerbeabfall entsorgt werden (Sammelstelle: | ||
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- | Abfälle zur Verwertung | ||
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- | Für diese Abfälle steht ein geeignetes Recyclingverfahren zur Verfügung, deshalb müssen diese Stoffe gesondert gesammelt und entsorgt werden. Um die Verwertbarkeit nicht einzuschränken oder unmöglich zu machen, muß er jeweilige Abfallerzeuger gesteigerte Aufmerksamkeit auf die Sortenreinheit legen. Zur Entsorgung von Glas stehen auf dem Parkplatz Altglascontainer bereit. Altpapier, Styropor (Chips und Formteile getrennt) wird in dem dafür gekennzeichneten Container entsorgt. Die Abholung der vollen Säcke organisiert Herr Horbach. Bei Bedarf kann ein gesondertes Sammelgefäß durch die Hochschulentsorgung bereitgestellt werden (z.B. für Holz, Elektronikschrott, | ||
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- | EDV Ordnung | ||
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- | Jeder Mitarbeiter ist berechtigt, die Computer des Instituts zu benutzen. Die erstmalige Nutzung von institutseigenen Computern erfolgt nur nach Einweisung durch Frau Philipps. Die Arbeit mit den Computern des Instituts unterliegt folgenden Regeln: | ||
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- | - Jegliche Veränderungen an Hard- und Software der Computer darf nur von Frau Philipps vorgenommen werden. | ||
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- | - Alle Programme sind Eigentum des Instituts. | ||
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- | - Bei Benutzung der Computer nach 17:00 Uhr werden diese nach Arbeitsende ausgeschaltet. | ||
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- | - Der Zugang institutsfremder Personen zu den Computern bedarf der Genehmigung durch Herrn Dr. Münstermann. | ||
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- | - Jeder wahrt das Password seines Workstation-Logins als Geheimnis, um den Zugang fremder Personen zum System zu erschweren. | ||
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- | - Die Benutzung der Laserdrucker erfolgt möglichst sparsam (z.B. keine vermeidbaren Probedruck). | ||
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- | - Bei Verdacht auf Virenbefall des PC ist unverzüglich Frau Philipps zu verständigen. | ||
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- | Über die genannten Regeln hinaus wird auf den Punkt „V. Mutterschutzbestimmungen“ am Ende der Institutsordnung hingewiesen. | ||
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- | Präparationsordnung | ||
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- | - Die Präparationsordnung ist ausschließlich für die Analytik und Eigenschaftsprüfungen bestimmt (Schliffherstellung, | ||
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- | - Im Labor gilt eine generelle Schutzbrillenpflicht. Auch bei allgemeinen Arbeiten ohne Chemikalienumgang im Labor muss eine Schutzbrille getragen werden. Eine ausreichende Zahl Schutzbrillen wird bereitgestellt. | ||
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- | - Alle Arbeiten in der Metallographie bedürfen einer vorherigen Absprache mit Herrn ???. Dieser ist in der Metallographie weisungsberechtigt. Die Benutzung von Mikroskopen ist nur mit seiner Genehmigung gestattet. Die Reinigung oder Reparatur von Mikroskopteilen ist ihm zu überlassen. Insbesondere ist es streng untersagt, eigenmächtig Mikroskopeinzelteile wie Okolare, Objektrevolver usw. auseinanderzunehmen oder dejustieren. Störungen und Vorfälle werden sofort gemeldet. Benutzer tragen sich in das Nutzungsbuch ein. | ||
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- | - Das Arbeiten in der Metallographie nach Dienstschluß erfordert erhöhte Sorgfalt, Umsicht und Verantwortung. Es ist darauf zu achten, dass die Mikroskope nach Benutzung ausgeschaltet und abgedeckt und keine offenen Chemikalien im Abzug stehengelassen werden. | ||
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- | Praktikumsgeräte und –einrichtungen | ||
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- | Die Geräte und Einrichtungen des Praktikums stehen den Mitarbeitern des Instituts außerhalb der Praktikumszeiten gemäß folgender Regelung zur Verfügung: | ||
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- | - Vor erstmaliger Benutzung eines Gerätes ist eine Einweisung in die Bedienung durch die Praktikumsleitung erforderlich. | ||
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- | - Jede beabsichtigte Nutzung wird mitgeteilt und zwar im Normalfall dem Leiter des Praktikums, Herrn Dr. Münstermann, | ||
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- | - Die Benutzung wird in das beim Gerät befindliche Benutzerbuch eingetragen. | ||
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- | - Gerät und Arbeitsplatz werden so verlassen, wie sie vor Arbeitsbeginn angetroffen wurden. | ||
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- | - Eventuell ausgehändigte Schlüssel werden sofort nach Abschluß der jeweiligen Arbeiten unaufgefordert zurückgegeben. | ||
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- | - Eventuell aufgetretene Defekte werden im Benutzerbuch vermerkt und außerdem sofort der Praktikumsleiterin mitgeteilt. | ||
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- | Über die genannten Regeln hinaus wird auf Punkt „V. Mutterschutzbestimmungen“ am Ende der Institutsordnung hingewiesen. | ||
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- | Benutzerordnung Elektronenstrahl-Mikroanalyse (ESMA) | ||
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- | Vor der ersten Benutzung der ESMA muss eine gründliche Einweisung durch den Geräteverantwortlichen erfolgen. Die Benutzung aller Geräte der ESMA (REM etc.) sowie eventuelle Bemerkungen wird in das jeweilige Benutzerbuch eingetragen. Auf den Punkt „V. Mutterschutzbestimmungen“ am Ende der Institutsordnung wird ausdrücklich hingewiesen. | ||
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- | Meßtermine werden im Intranet unter „i: | ||
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- | Röntgengeräte (Sicherheitsbestimmungen, | ||
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- | Der Betrieb von Röntgengeräten ist durch die Röntgenverordnung (RÖV) vom 8. Januar 1987 geregelt. Die vorliegenden Betriebsgenehmigungen beziehen sich auf den gegenwärtigen Zustand der Geräte. Wesentliche Änderungen, | ||
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- | Für die Betriebsbereitschaft (einschließlich Wartung und Ordnung in den betreffenden Räumen) sowie die technische Einweisung neuer Mitarbeiter vor der ersten Benutzung eines Röntgengerätes sind verantwortlich: | ||
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- | Gerät/Raum Geräteverantwortlicher GADDS D5000 | ||
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- | Benutzer protokollieren ihre Arbeit (und eventuell auftretende Störungen und Schäden) im jeweils ausliegenden Röntgenlaborbuch. Störungen und besondere Vorkommnisse werden dem für das betreffende Gerät Verantwortlichen unverzüglich gemeldet. | ||
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- | Um einen reibungslosen Ablauf der Messungen zu gewährleisten, | ||
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- | Werkstattordnung | ||
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- | Allgemeines | ||
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- | Der Entwurf von Apparaturen, | ||
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- | Für alle sich im Werkstattbereich aufhaltenden Institutsangehörigen sind folgende Anordnungen bindend: | ||
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- | - Maschinen und Werkzeuge dürfen nur von damit vertrauten Personen benutzt werden. | ||
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- | - Die Benutzung von Werkzeugmaschinen und die Entnahme von Werkstoffen und Betriebsmitteln durch nicht in der Werkstatt Beschäftigte sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Werkstattleiter erlaubt. | ||
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- | - Die Sicherheitsvorschriften, | ||
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- | - Für sachgemäße Behandlung der entliehenen Gegenstände und sofortige Rückgabe nach Gebrauch – in sauberem Zustand – ist der Ausleihende verantwortlich. | ||
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- | - Maschinen- und Handarbeitsplätze sind nach Beendigung der Arbeit bzw. abends in sauberem Zustand zu verlassen. Zubehör und Werkzeuge werden an die dafür vorgesehenen Plätze gebracht. | ||
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- | - Bei der Auswahl und Verwendung von Werkstoffen und Betriebsmitteln ist eine sinnvolle Sparsamkeit erforderlich. | ||
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- | - Restliche Werkstoffe sind dem Werkstoffausgebenden zurückzubringen. Außerhalb der Werkstatt anfallende Werkstoffreste gehören, nach Arten getrennt, in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. | ||
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- | Über die genannten Regeln hinaus wird auf dem Punkt „V. Mutterschutzbestimmungen“ hingewiesen. | ||
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- | V. Mutterschutzbestimmungen | ||
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- | An vielen Arbeitsplätzen wird mit gefährlichen Chemikalien oder Röntgenstrahlung umgegangen. Werdenden und stillenden Müttern ist es strengstens untersagt, sich in diesen Bereich aufzuhalten oder zu arbeiten! | ||
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- | Für diese Arbeitsplätze wurden Gefährdungsermittlungen durchgeführt. Die Ergebnisse können bei Herrn Dr. Münstermann eingesehen werden. Schwangere müssen die Lehrstuhlleitung umgehend über ihre „besonderen Umstände“ informieren, | ||
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- | Allgemeine Sicherheitsbestimmungen | ||
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- | Unfall | ||
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- | Bei allgemeiner Gefahr ist die Feuerwehr und die Hochschulwache zu rufen. | ||
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- | Notrufe | ||
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- | Hochschulwache: | ||
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- | Bei Dienstunfällen muß im Institutssekretariat eine Unfallanzeige geschrieben werden. Kleinere Unfälle oder Verletzungen, | ||
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- | Hinweise der RWTH Aachen | ||
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- | Verhalten bei Gefahr | ||
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- | Feueralarm: ___ = Dauerton Hausalarm: —————————————————– = unterbrochener Ton | ||
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- | 1. Die größte Gefahr ist Panik. 2. Bei allgemeiner Gefahr sofort Vorgesetzte und Hochschulwache, | ||
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- | Eine Alarmmeldung soll enthalten: | ||
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- | Wo? (genaue Ortsangabe, Gebäude, Geschoß, Raum) Was? (Feuer, elektrischer Unfall, Explosion, Gift, Gas etc.) Liegt Personenschaden vor? | ||
- | |||
- | Brandschutz | ||
- | |||
- | Zur allgemeinen Beachtung | ||
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- | Für feuergefährliche Experimente steht in der Maschinenhalle ein transportabler, | ||
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- | Zur Brandbekämpfung | ||
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- | Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, | ||
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- | Für Labor- und Apparaturenbrände sollen möglichst nur Kohlensäure-Löscher eingesetzt werden (keine Rückstände!). Der Pulver-Löscher ist bei wieder aufflackernden Schwelbränden (Holz, größere Papiermengen und dergleichen) zu verwenden. | ||
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- | Bei größeren Bränden ist es vorteilhaft, | ||
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- | Brandschutzordnung der RWTH Aachen | ||
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- | I. Vorbeugende Maßnahmen | ||
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- | 1. Angebrachte Feuerlöschgeräte müssen frei greifbar sein und dürfen weder entfernt noch umgehängt werden. 2. Die Betriebsangehörigen sind in regelmäßigen Zeitabständen über den Standort und die Bedienungsweise der Feuerlöscheinrichtungen zu unterrichten. Gebrauchte Feuerlöscher sind sofort bei der Abteilung Sicherheitswesen umzutauschen. 3. Notausgänge und Fluchtwege sind freizuhalten. 4. Ausgangstüren müssen frei passierbar und während der Betriebszeit unverschlossen sein. | ||
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- | II. Beim Bemerken eines Brandes, der mit eigenen Mitteln nicht gelöscht werden kann, ist wie folgt zu verfahren: | ||
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- | 1. Betätigen des nächsten Feuermelders durch Einschlagen der Scheibe und Drücken des Alarmknopfes. 2. Verständigung der Hochschulwache (113) und des für die Gebäude verantwortlichen Betriebsingenieurs oder dessen Vertreter. 3. Zum Eingang ist ein Ortskundiger zu entsenden, der in der Lage ist, die Feuerwehr auf dem kürzesten Weg zur Brandstelle zu leiten. 4. Bei Alarm und Ausbruch eines Brandes ist streng auf Ruhe und Ordnung zu achten. Die größte Gefahr ist Panik. 5. Gas- und Stromverbraucher abschalten. 6. Sofort das nächstlegende Feuerlöschgerät einsetzen und versuchen, den Brand zu löschen oder bis zum Eintreffen der Feuerwehr niederzuhalten. 7. Brennbare, leicht feuergefährliche Gegenstände vom Brandherd entfernen. 8. Brennende Personen festhalten und versuchen, mit Decken und Kleidungsstücken das Feuer zu ersticken. 9. Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich an einen sicheren Ort bringen. 10. Fenster und Türen schließen (nicht abschließen), |
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